Franchise-Vertrag
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Kategorie Recht Franchise-Vertrag | |||||
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In der Rubrik "Franchise-Vertrag" werden seine wesentlichen Kriterien beschrieben und erläutert
Definition Franchise-VertragDer Franchise-Vertrag ist ein Vertrag sui generis, der vom deutschen Gesetzgeber bis zum heutigen Tag noch nicht ausdrücklich geregelt wurde. Aus den zahlreichen Entscheidungen rund ums Franchising kann der Franchise-Vertrag wie folgt definiert werden: "Durch eine Franchise wird dem Franchise-Nehmer von dem Franchise-Geber gegen direktes oder indirektes Entgelt das Recht eingeräumt, im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses bestimmte Waren und/oder Dienstleistungen als rechtlich selbständiger Händler oder Unternehmen unter einem einheitlichen Namen, Symbol, Marke und/oder einer Ausstattung unter Nutzung eines spezifischen Know-how zu vertreiben." GestaltungFranchise-Verträge sind zumeist befristete Verträge, wobei die Laufzeiten regelmäßig zwischen drei, fünf oder zehn Jahren liegen können. Die Laufzeit sollte stets so bemessen sein, dass sich die Investition für den Franchise-Nehmer amortisieren kann. Diese Laufzeiten können mit einer Verlängerungsoption versehen werden. Professionell gestaltete Franchise-Verträge achten auf eine Ausgewogenheit zwischen dem Franchise-Geber und seinen Franchise-Nehmern.
Anlagen zum Franchise-VertragSollte es in Ausnahmefällen vorkommen, dass der Franchise-Geber mit dem Franchise-Nehmer Teile des Franchise-Vertrages abweichend regelt, so werden diese in der Praxis vermehrt in so genannten Anlagen zum Franchise-Vertrag aufgeführt. Diese Form des Vertrags-Managements setzt sich in der Praxis immer mehr durch, da sowohl Franchise-Geber als auch Franchise-Nehmer auf einen Blick erkennen können, was zum Zeitpunkt der Vertragsschließung die allgemein gültige Ausgabgsbasis war und welche individuellen Änderungen vorgenommen werden mussten.
Wirksamkeitsvoraussetzungen...
KommissionsverträgeKommission liegt vor, wenn ein Kaufmann im Betrieb seines Handelsgewerbes für Rechnung des Kommitenten im eigenen Namen mit Dritten ein Geschäft ausführt. Ein Vertriebssystem kann auch mit Kommissionären oder Kommissionsagenten, die zwischen Franchisenehmern bzw. Vertraghändlern und -agenten eine Mittelstellung einnehmen, arbeiten. Die Einordnung des Kommissionärs bzw. des Kommissionsagenten in ein Vertriebssystem kann ziemlich strikt oder auch recht lose sein, zumal der Kommissionär bzw. Kommissionsagent ohne Eigentumsrisiko und unternehmerische Selbständigkeit im Gegensatz zu Franchisenehmern arbeiten.
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