Rechte & Pflichten
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Die Rubrik "Rechte & Pflichten" erläutert die wichtigsten Eckpunkte, die überwiegend von der Ausgestaltung des Franchise-Vertrages abhängen und die Voraussetzungen für eine vertrauensvolle und ausgewogene Franchise-Partnerschaft beschreiben. Die Pflichten der Franchise-Geber stellen meist Rechte der Franchise-Nehmer und umgekehrt dar.
[bearbeiten] Vor bzw. während der VertragsanbahnungIm Vorfeld einer möglichen Vertragsanbahnung haben beide Seiten die Pflicht, dem Gegenüber offen und ehrlich über die jeweiligen persönlichen bzw. betrieblichen Gegebenheiten zu informieren, sofern Sie für das künftige Vertragsverhältnis von Belang sind. In der Regel hat der Franchise-Geber als vermeintlich wirtschaftlich stärkerer Vertragspartner die Pflicht, den Franchise-Interessenten im Rahmen der vorvertraglichen Informationspflicht alle wesentlichen Bestandteile seines Franchise-Konzeptes darzulegen, ohne jedoch sein geschütztes Know-How vor Vertragsunterzeichnung offenbaren zu müssen. [bearbeiten] Während der Franchise-PartnerschaftZu den Pflichten des Franchise-Gebers zählen die Einräumung der Nutzung von Lizenz- und Schutzrechten, die Übertragung des systemspezifischen Know-hows, die Systemeingliederung, die Betriebsförderung, der Konkurrenzschutz, die Belieferung der Franchise-Partner sowie allgemeine Informationspflichten. Als Pflichten des Franchise-Nehmers sind Absatzförderung, Systemanwendung, Betriebsführung, Gebührenzahlung sowie allgemeine Informationspflichten besonders zu nennen. [bearbeiten] Vorzeitige Beendigung des Franchise-Vertrages[bearbeiten] Verkauf des Franchisenehmer-Betriebes | |||||


