Vertragsmanagement
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Kategorie Recht Vertragsmanagement | |||||
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Die Rubrik "Vertragsmanagement" erläutert die Regeln, wie eine Franchise-Systeme mit Franchise-Verträgen umgehen sollten.
[bearbeiten] Individuelle Vertragsänderungen[bearbeiten] Änderungen der Vertragsmuster[bearbeiten] Gebiets-DefinitionDas Gebiets-Defintion beschreibt für den Franchise-Nehmer eindeutig, in welchen festgelegten Regionen er seine Vertriebs-Aktivitäten entfallten kann und soll. Zur eindeutigen Beschreibung empfiehlt sich die Angabe der in seinem Gebiet zugehörigen Postleitzahlen oder bspw. Landkreis- oder Gemeindebezeichnungen. Die Konkretisierung der Gebiets-Definition erhöht aber auch für den Franchise-Nehmer die Transparenz für seinen Gebietsschutz. [bearbeiten] WiderrufsbelehrungDie Widerrufsbelehrung hat den Zweck, einen Existenzgründer zu schützen. Dies ist dann der Fall, wenn dieser unter die verbraucherschützenden Vorschriften fällt und durch den Abschluß eines Franchise-Vertrages die Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit beabsichtigt ist (vgl. § 507 BGB). [bearbeiten] Sonstige Regeln | |||||


